Konsultation zur Ausnahmeregelung für UV-Speziallampen

Die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU regelt die Verwendung von Stoffen wie Quecksilber, die als gefährlich eingestuft werden. Sie gilt für alle Mitgliedstaaten der EU bindend. Für bestimmte Anwendungen sind in der RoHS-Richtlinie Ausnahmen enthalten, die z.B. eine weitere Verwendung in kleineren Geräten und Maschinen erlauben. Diese Ausnahmen müssen alle fünf Jahre auf Antrag der Industrie verlängert werden. Zum aktuellen Antrag in Sachen Quecksilber läuft derzeit eine zweimonatige Konsultation, an der sich betroffene Firmen beteiligen sollten.

Wie der VDMA in einer Meldung schreibt, sind quecksilberhaltige UV-Mittel- und Niederdruckdampflampen noch in vielen Anwendungen im Einsatz. Insbesondere, wenn es um zuverlässige Schichthärtung geht, sind hohe Dosen UVC-Licht notwendig, die derzeit noch nicht mit UV-LED-Technik erzeugt werden können. Besondere Bedeutung hat dies u.a. bei sicheren Lebensmittelverpackungen. Obwohl die Menge an Quecksilber, die für UV-Lampen eingesetzt wird, im Vergleich zu der Quecksilbermenge, die in anderen Industriebereichen anfällt und noch eingesetzt wird, relativ gering ist, ist auch deren Einsatz durch die RoHS-Richtlinie reguliert. Große Maschinen sind zwar von der RoHS-Richtlinie ausgenommen, aber es gibt eine Vielzahl von kleineren Geräten und Maschinen, die durch die RoHS-Richtlinie erfasst werden. Die Ausnahme 4(f) in der RoHS-Richtlinie erlaubt die befristete Verwendung von Quecksilber in Elektro- und Elektronikprodukten. Industrieverbände (neben dem VDMA auch der VskE) haben 2015 und 2020 Anträge zur weiteren Verlängerung dieser Ausnahme bei der EU-Kommission gestellt. Die Anträge beschreiben sehr detailliert die spezifischen Anwendungen von UV-Strahlern im Maschinenbau und den Stand bei der Substitution durch UV-LED-Technik. Zusätzlich wurden im Februar 2021 Fragen der evaluierenden Institute zum Antrag beantwortet.

Bei der UV-Härtung von Farb- und Lackschichten sind hohe Dosen von UVC-Licht erforderlich, um eine sichere Härtung zu erreichen. Obwohl weltweit an der Entwicklung von UVC-LEDs geforscht wird und auch schon Fortschritte erzielt wurden, ist die Effizienz und Lebensdauer von UVC noch nicht so weit, dass sie sich industriell einsetzen lassen. Insofern werden hier noch auf längere Sicht quecksilberhaltige UV-Speziallampen gebraucht. Die Verlängerungsanträge werden im Auftrag der EU-Kommission durch Institute geprüft, die dann Vorschläge an die EU-Kommission bezüglich der Verlängerung der RoHS-Ausnahme machen. Der Prozess sieht eine zweimonatige öffentliche Konsultation vor, die noch bis zum 27. Mai 2021 läuft. Die Industrieunternehmen haben die Möglichkeit, die Situation bei der Verwendung von UV-Technik aus Ihrer Sicht darzustellen und weitere Fakten und Daten zu liefern.

Zu der Konsultation gelangen Sie über diesen Link.

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