Countdown für den Lohnnachweis 2018

Die gesetzliche Frist zur Abgabe des digitalen Lohnnachweises 2018 endet am 16. Februar 2019. Geht der Lohnnachweis bis dahin nicht oder unvollständig bei der BG ETEM ein, muss sie die Lohnsummen von Amts wegen schätzen. Unternehmen, die keine Personen gegen Entgelt beschäftigen, müssen keinen Lohnnachweis abgeben. Ist jedoch ein Stammdatenabruf erfolgt, wird auch ein digitaler Lohnnachweis erwartet. In diesen Fällen muss der Stammdatenabruf storniert werden, um eine Schätzung zu vermeiden.

Die Zugangsdaten für den digitalen Lohnnachweis sind im Extranet der BG ETEM zu finden oder können per E-Mail neu angefordert werden: uv‑meldeverfahren@ bgetem.de

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